Beschleunigte Grundqualifikation für Bus-Fahrer/innen

 

Nach Inkrafttreten des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes müssen Fahrer von Lkw und Omnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. ab dem 10.09.2008 (Bus), bzw. 10.09.2009 (Lkw), wenn sie gewerbliche eingesetzt werden sollen, den Nachweiß der Berufskraftfahrer-Qualifikation erbringen. Ohne diesen Nachweiß und den Eintrag der Ziffer 95 im Führerschein darf keine Fahrer gewerbliche eingesetzt werden.

Diese kann auf 3 Arten nachgewiesen werden. Entweder über eine Berufsaufbildung zum Berufskraftfahrer gemäß der Berufsausbildungsordnung (mind. 3 Jahre).

Eine Prüfung bei der IHK, die insgesamt 450 Minuten dauert und aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht. Der Prüfling muss hierbei bereits im Vorfeld die Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse besitzen und zur Prüfung mit einem Fahrschulfahrzeuge mit Fahrlehrer antreten.

Die beschleunigte Grundqualifikation sieht vor, das der Teilnehmer eine Ausbildung mit mindesten 140 Stunden a 60 Minuten = 187 UE (davon 10 Stunden = 14 UE als praktische Stunden in der entsprechenden Klasse) in einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert. Im Anschluss findet eine theoretische Prüfung bei der IHK statt, die 90 Minuten dauert. 

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