Das Konzept
Ein durchdachtes Konzept:
Flexibel und auf Ihre Anforderungen abgestimmt
Auch wenn sich viele Fahrer noch etwas Zeit lassen könnten: Als verantwortlicher Unternehmer sollten Sie frühzeitig die Mobilität Ihrer Fahrer sichern. Wir haben ein umfassendes Konzept erstellt, das Ihnen hilft, die Weiterbildung Ihrer Fahrer logistisch zu bewältigen. So können Sie Ihre Fahrer weiterhin flexibel einsetzen, trotz Weiterbildungszeiten. Wählen Sie zwischen unserer langfristig angelegten Weiterbildung und unserer Kompaktweiterbildung:
- Unser auf mehrere Jahre angelegtes Weiterbildungsangebot beginnt mit den ersten Modulen bereits im Jahr 2008.
- Alternativ bieten wir Ihnen zweimal im Jahr alle Module kompakt an 5 aufeinander folgenden Tagen an.
Die Idee
Die Centrum für Ausbildung im Straßenverkehr GmbH hat die Ziele ihren Kunden dauerhaft Mobilität zu gewährleisten und ihnen hervorragend ausgebildetes Fahrpersonal zu sichern. Fahrer/innen sollen durch hochwertige Ausbildung so gefördert werden, dass sie den gestiegenen Anforderungen im Beruf des Kraftfahrers gewachsen und ihre Arbeitsplätze beständig gesichert sind.
Um den neuen Anforderungen an die zukünftige Ausbildung von Lkw- und Busfahrern und der Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59 gerecht zu werden haben die Fahrlehrschulinhaber Peter Koch, Thomas Kurz und Jürgen Theumer die Centrum für Ausbildung im Straßenverkehr GmbH gegründet.
Alle Fahrlehrer bilden in ihren eigenen Fahrschulen seit mehreren Jahren erfolgreich Fahrschüler in allen Klassen aus und haben sich zu Spezialisten in den Nutzfahrzeugklassen entwickelt. Die neuen Anforderungen haben Peter Koch, Thomas Kurz und Jürgen Theumer dazu bewogen sich im CAS zusammen zu schließen, um zunächst regional und in absehbarer Zeit auch deutschlandweit Aus- und Weiterbildungen für Kraftfahrer anzubieten.
Alle drei Gesellschafter werden weiterhin ihre eigenen Fahrschulen für die Ausbildung der Pkw- und Motorradklassen betreiben. Es wurden aber schon erste Gespräche geführt auch diese in das CAS einzubeziehen.
Die obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr sieht die europäische Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr vor.
Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG) vom 14. August 2006, das seit 1. Oktober 2006 in Kraft ist.
Das BKrFQG wurde durch die Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV) vom 22. August 2006 (BGBl. I 2006, 2108) ergänzt.
Diese enthält insbesondere Regelungen zum Umfang des Unterrichts für die beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden zu je 60 Minuten) und die Weiterbildung (35 Stunden zu je 60 Minuten).
Ausbildungs- und Prüfungsinhalte, der Nachweis über die Teilnahme an der Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung (Schlüsselzahl 95 des Führerscheins, entsprechende Angaben in der Fahrerbescheinigung oder sonstiger Nachweis) sind Bestandteile der Verordnung. Die BKrFQV trat parallel zum BKrFQG am 1. Oktober 2006 in Kraft.
Ziel der EU-Richtlinie und deren Umsetzung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Die EU-Richtlinie gilt für alle Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t z.G.. Alle Fahrer/innen, die gewerbliche Transporte oder gewerblichen Personenverkehr betreiben und dort eingesetzt werden, unterliegen also der EU-Richtlinie 2003/59 (Weiterbildung). Fahranfänger müssen in jedem Fall eine der Grundqualifikationen durchlaufen. Der Gesetzgeber erhofft sich durch diese verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs.