Weiterbildung ist jetzt Pflicht - sonst droht Stillstand
Umfassende gesetzliche Änderungen machen eine Weiterbildung für Berufskraftfahrer zur Pflicht. Sie gilt für die Führerscheinklassen D1, D und DE ab 10. September 2008, für die Führerscheinklassen C1, C und CE ab 10. September 2009. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2003/59 bzw. das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Jeder Fahrer muss demnach eine besondere Qualifikation nachweisen. Die neue Regelung gilt für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht im gewerblichen Kraftverkehr, aber auch für Baubetriebshöfe und Lohnunternehmen mit Fahrzeugen über 45 km/h. Unternehmer, die selbst fahren, müssen sich ebenfalls weiterbilden. Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben, müssen sich weiterbilden, um die Fahrerlaubnis gewerblich nutzen zu können. Die Weiterbildung muss innerhalb von fünf Jahren vor der Führerscheinverlängerung durchgeführt werden. Sonst darf der Kraftfahrer seine Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und was es für Sie bedeutet
Um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und einen wirtschaftlicheren Umgang mit Kraftstoff und Fahrzeugen zu fördern hat die EU das BKrFQG beschlossen.
Der Besitz einer Fahrerlaubnis wird künftig zum gewerblichen Führen eines Kfz über 3,5t z.G. nicht mehr genügen.
Zukünftig gilt: Transporter-, LKW- und Omnibusfahrer eine berufs- und tätigkeitsbezogene Qualifikation erwerben und diese Kenntnisse in einer Prüfung nachweisen.
Beschleunigte Grundqualifikation
Die Grundqualifikation kann man einer Ausbildung von 140 Stunden (5 Wochen) und einer Prüfung (90 Minuten) vor der IHK nachgewiesen werden.